Allgemeine
Geschäfts- sowie Lieferbedingungen
Computertechnik
dornbusch
Ingo Dornbusch
Gänseweg 2 A
26506 Norden
1.
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
Computertechnik dornbusch gelten für sämtliche Lieferungen,
Leistungen und den sonstigen Geschäftverkehr mit der Firma
Computertechnik dornbusch.
Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners
werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
2.
Angebote / Vertragsabschluss
Angebote der Firma Computertechnik dornbusch sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die
Firma Computertechnik dornbusch eine Bestellung des Käufers
schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt
für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die Firma Computertechnik dornbusch behält sich vor, einen
Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße,
Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Bei Dienstleistungs-
und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin-
und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können. Der Kunde ist vier
Wochen an seinen Auftrag gebunden. Mündliche Nebenabreden
oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung
des Vertrages sind von der Firma Computertechnik dornbusch schriftlich
zu bestätigen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
der Firma Computertechnik dornbusch, die länger als einen
Monat nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Firma Computertechnik
dornbusch berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen
wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-,
Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich
die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen,
ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.
3.
Zahlungsbedingungen / Verzug
Zahlungen an die Firma Computertechnik dornbusch sind fällig
spätestens sieben Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge
bis 200,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind
zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen.
Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich erfüllungshalber
angenommen.Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von
anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits
Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden oder unstreitig sind.Teillieferungen und Teilleistungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden.Wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist
die Firma Computertechnik dornbusch zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung
berechtigt.In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen
sämtliche Forderungen der Firma Computertechnik dornbusch
gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn der Firma Computertechnik dornbusch andere
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Computertechnik
dornbusch weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung,
Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der
Firma Computertechnik dornbusch steht das Recht zu, den in Verzug
befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen,
auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden
sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Computertechnik
dornbusch berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Konto korrentkredite
zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-,
etwaigen Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Computertechnik
dornbusch ist berechtig seine Forderungen abzutreten.
4.
Lieferzeit/Teillieferung
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, sind Lieferzeitangaben der Firma Computertechnik
dornbusch unverbindlich.Teillieferungen durch die Firma Computertechnik
dornbusch sind zulässig.
5.
Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen von der Firma Computertechnik
dornbusch ist der Geschäftssitz der Firma Computertechnik
dornbusch. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Lieferungen von der Firma Computertechnik dornbusch
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich
Nebenforderungen Eigentum von der Firma Computertechnik dornbusch.
Die Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware,
ist in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung
unzulässig. Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts
von der Firma Computertechnik dornbusch, insbesondere Pfändungen,
sind der Firma Computertechnik dornbusch umgehend schriftlich
und vorab telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung
der Rechte von der Firma Computertechnik dornbusch notwendigen
Auskünfte zu erteilen. Bei Lieferung an Wiederverkäufer
veräußert die Firma Computertechnik dornbusch die
Ware unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
6.
Gewährleistung/Schadensersatz
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma Computertechnik
dornbusch zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung
verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz besteht nur, wenn
der Firma Computertechnik dornbusch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen
durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung
durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs
sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung
sowie im Falle der Reparatur durch nicht von der Firma Computertechnik
dornbusch autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten
des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann
die Firma Computertechnik dornbusch eigene Gewährleistungsansprüche
gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen
sind unverzüglich und schriftlich gegenüber der Firma
Computertechnik dornbusch vorzubringen. Der Kunde hat die Ware
direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377,
378 HGB unberührt. Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist
von sechs Monaten.
7.
Reparatur- und Serviceleistungen
Die Leistung wird nach Wahl der Firma Computertechnik dornbusch
am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten
Werkstatt erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils
gültige Preisliste. Die für einen Kostenvoranschlag
anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird,
gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für
Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit.
Der zeitliche Aufwand der Firma Computertechnik dornbusch zur
Fehlersuche wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn
eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf
einen Umstand beruht, der von der Firma Computertechnik dornbusch
nicht zu vertreten ist. Der Firma Computertechnik dornbusch
kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet
werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen,
wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht
auftritt;
ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und
keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat;der Auftrag
storniert wurde und die Firma Computertechnik dornbusch bereits
auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während
der Ausführung storniert wird:die Arbeitsbedingungen aus
einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei
gegeben sind.Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel
auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von der Firma Computertechnik dornbusch zurückführen
lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung
zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn der
Firma Computertechnik dornbusch wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.Für
Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder
zu überholenden Gegenstände bei Durchführung
der Serviceleistungen haftet die Firma Computertechnik dornbusch,
sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
der Firma Computertechnik dornbusch beruhen.In diesem Fall leistet
die Firma Computertechnik dornbusch nach seiner Wahl Instandsetzung,
Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist
in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetze
Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über,
es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben
und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien)
zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen
übernimmt die Firma Computertechnik dornbusch keine Haftung.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes
Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf
von zwei Monaten entfällt jede Pflicht zur weiteren Aufbewahrung
und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang
der Sache. Nach Ablau der Zweimonatsfrist darf die Firma Computertechnik
dornbusch die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten
gegen den Kunden freihändig veräußern, wobei
ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile
sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen
Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und
wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern
nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein
Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im
Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei der Firma Computertechnik
dornbusch.
8.
Standard-Software
Bei Lieferung von Standard-Software durch die Firma Computertechnik
dornbusch erwirbt der Besteller ein einfaches, nicht aber ein
ausschließliches Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die
Software zusammen mit Hardware geliefert wird. Jede isolierte
Weiterverwendung oder/und Vervielfältigung ist unzulässig,
die Software darf nur für die dafür gelieferte Büromaschine
eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des
normalen Geschäftsganges weiterveräußert werden.
Soweit die Lieferung in Standard-Software besteht, gelten die
lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers, die von dem
Kunden von der Firma Computertechnik dornbusch zu beachten sind;
die von der Firma Computertechnik dornbusch eingeräumten
Nutzungsrechte reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es
die Herstellerlizenz erlaubt. Auf verlangen von der Firma Computertechnik
dornbusch ist der Besteller zur jederzeitigen Auskunftserteilung
über die Art der Verwendung der Software verpflichtet.
Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert anzuzeigen.
In beiden Fällen ist die Richtigkeit der erteilten Auskünfte
in geeigneter Weise zu belegen, ggf. glaubhaft zu machen, §
294 ZPO. Verstößt der Besteller gegen die vorgenannten
Verpflichtungen ist er der Firma Computertechnik dornbusch gegenüber
zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Weiterveräußerungspreises,
mindestens jedoch in Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche
durch die Firma Computertechnik dornbusch wird hierdurch nicht
berührt.
9.
Beratung und Schulung
Bei Schulungen durch die Firma Computertechnik dornbusch werden
die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von
der Firma Computertechnik dornbusch festgelegt.Ansprüche
gegen die Firma Computertechnik dornbusch wegen Beratungsfehlern
bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der
Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung
umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation
oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; andernfalls
erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt
auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde
oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehrerer Schulungen
fern, so berührt dies den Honoraranspruch der Firma Computertechnik
dornbusch nicht; das Risiko einer Verhinderung trägt insoweit
der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung
oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, steht der Firma
Computertechnik dornbusch 10% der Netto-Vertragssumme, maximal
jedoch 800,00,- € als pauschalierter Ersatzanspruch zu.
Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung,
gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der
erbrachte Teil der Leistung nach den Festlegungen im Vertrag
gesondert abgerechnet wird.
10.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Computertechnik dornbusch
und dem Käufer/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte,
ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG,
jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer
Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird
Norden als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar
aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
11.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Die Firma Computertechnik dornbusch ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser
erhaltenen Daten über den Käufer/Auftraggeber, gleich
ob diese vom Käufer/Auftraggeber selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit
von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen
Daten in Kenntnis.
12.
Schlussbestimmung
Sollte eine dieser allgemeinen Bedingungen oder eine sonstige
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein,
tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich
gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
13.Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Norden,
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Norden.
Computertechnik
dornbusch / Stand 03.01.2023
Ingo Dornbusch -Inhaber-
Gänseweg 2 A, 26506 Norden
Telefon: 0151 1568 0002
www.computertechnik-dornbusch.de
E-Mail:info@computertechnik-dornbusch.de
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